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Medienberatung als Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht Schulentwicklung ist ein Prozess mit dem Ziel, die Qualität von Schule zu verbessern. Verantwortlich für die Gestaltung dieses Prozesses ist die eigenverantwortliche Schule selbst. Mit dem „Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen“ liegt ein landesweiter Rahmen vor, der die Qualität der Schule als Ganzes definiert. Es gilt, die „Schnittstellen“ von Qualitätsentwicklung und Medienbildung herauszuarbeiten und dabei u. a. folgende Fragen zu beantworten:
Welche Bedeutung hat die Medienbildung für schulische Qualitätsentwicklung? Medienbildung ist ein notwendiger Teil der Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht. Alle Schüler/innen müssen die Chance haben, in ihrer Schulzeit das systematische Lernen mit und über Medien zu lernen!
Konsequenz: Medienbildung muss ein selbstverständliches und ausgewiesenes Element aller Qualitätsentwicklungsprogramme sein · in Form von Medien- und Methodenkonzepten, · im Rahmen der Ausgestaltung des Schullebens, · als Aspekt schulischer Qualifizierungskonzepte und · in Gestalt der Medienausstattung an Schulen.
Was muss in diesem Zusammenhang die Medienberatung leisten? * Für Medienberatung gibt es in Niedersachsen ein gemeinsames und transparentes Konzept. * Schulen müssen landesweit Ansprechpartner finden, wenn sie Unterstützung bei der Schulqualitätsentwicklung benötigen. * Orientierungshilfen und Unterstützungsmaterialien für die Schulen anbieten * Andere „Unterstützungssysteme“ (z. B. SEB) müssen die Kompetenz der Medienberater/innen für ihre Arbeit nutzen können |